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Aufklärungsgespräch

Das Aufklärungsgespräch bezeichnet das persönliche Gespräch zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient vor einem Eingriff. Gesetzlich verankert in § 630e BGB, dient es dazu, Sie verständlich über Art, Umfang, Ablauf, zu erwartende Folgen und Risiken einer Maßnahme sowie über Alternativen und Erfolgsaussichten zu informieren. Es bildet die Grundlage Ihrer Einwilligung und Ihrer selbstbestimmten Entscheidung. Das Gespräch muss so rechtzeitig erfolgen, dass Ihnen ausreichend Bedenkzeit bleibt; Aufklärungsbögen ergänzen es, ersetzen es aber nicht. Welche Inhalte für Sie relevant sind, wird im ärztlichen Gespräch individuell besprochen.

Auch bekannt als: Ärztliche Aufklärung, Patientenaufklärung, Aufklärung und Einwilligung

Quellen

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