GOP 01965
Die GOP 01965 ist eine Gebührenordnungsposition aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Sie bildet einen Zuschlag zu einem Eingriff nach Abschnitt 31.2.2 oder 36.2.2 für die Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten zu einer implantatbezogenen Maßnahme sowie für die Patienteninformation gemäß Implantateregistergesetz ab. Seit dem 1. Juli 2024 sind operative Eingriffe mit Brustimplantaten an das Implantateregister Deutschland zu melden; für diese Meldung kann die GOP 01965 angesetzt werden. Sie regelt die Vergütung der gesetzlich vorgeschriebenen Registermeldung und betrifft damit einen verwaltungsrechtlichen Aspekt der Behandlung.
Auch bekannt als: EBM