Heilmittelwerbegesetz
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG), amtlich „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens", regelt in Deutschland die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte sowie für ärztliche und behandelnde Leistungen, darunter auch operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit. Es soll vor irreführenden oder unsachlichen Gesundheitsaussagen schützen und untersagt unter anderem das Versprechen eines bestimmten Behandlungserfolgs. Auch Angst erzeugende Darstellungen, missbräuchliche Vorher-Nachher-Bilder und unbelegte Wirkaussagen sind eingeschränkt. Für die Darstellung ästhetischer Eingriffe bedeutet dies, dass Informationen sachlich und nachprüfbar bleiben müssen; was im Einzelfall zulässig ist, wird rechtlich und ärztlich individuell beurteilt.
Auch bekannt als: HWG, Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens