Heilversprechen
Als Heilversprechen bezeichnet man werbliche Aussagen, die einer Behandlung, einem Verfahren oder einem Mittel einen sicheren Erfolg zuschreiben – etwa wenn der Eindruck erweckt wird, ein bestimmtes Ergebnis lasse sich mit Sicherheit erwarten. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) gelten solche Aussagen als irreführend und sind unzulässig, weil sich der Verlauf jeder Behandlung individuell unterscheidet und sich Erfolge medizinisch nur als Wahrscheinlichkeit, nicht als Gewissheit beschreiben lassen. Aus diesem Grund verzichtet seriöse Patienteninformation auf Formulierungen wie „garantiert" oder „schmerzfrei". Welches Ergebnis im Einzelfall realistisch ist, wird im ärztlichen Gespräch individuell besprochen.
Auch bekannt als: unzulässig, Erfolgsversprechen, Heilungsversprechen