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Implantat-Garantie

Als Implantat-Garantie wird eine freiwillige Zusage der Implantat-Hersteller bezeichnet, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sie betrifft in der Regel Brustimplantate und kann etwa den Ersatz des Produkts vorsehen, wenn die Implantathülle ohne äußere Ursache reißt. Manche Programme schließen weitere Komplikationen wie eine ausgeprägte Kapselfibrose ein oder beteiligen sich an Folgekosten. Umfang, Laufzeit und Bedingungen unterscheiden sich je nach Hersteller und Produkt erheblich; häufig ist eine Registrierung erforderlich. Welche Garantie für ein konkretes Implantat gilt, wird im ärztlichen Gespräch individuell besprochen.

Auch bekannt als: Herstellergarantie, Garantie auf Brustimplantate

Fachlich geprüft von einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Mehr zum medizinischen Beirat.

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