Implantateregister-Betriebsverordnung
Die Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV) ist eine Rechtsverordnung des Bundes, die den Betrieb des Implantateregisters Deutschland regelt. Sie konkretisiert das Implantateregistergesetz (IRegG) und legt unter anderem fest, ab wann die Meldepflicht für einzelne Implantattypen greift, wie die Produktdatenbank aufgebaut ist und unter welchen Bedingungen berechtigte Stellen auf Registerdaten zugreifen dürfen. Auch Brustimplantate gehören zu den erfassten Implantaten. Die Verordnung trat am 1. Oktober 2021 in Kraft. Welche Daten bei einer Implantation gemeldet werden, wird im ärztlichen Gespräch erläutert.
Auch bekannt als: IRegBV