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Implantateregister Deutschland

Das Implantateregister Deutschland (IRD) ist ein bundesweites, gesetzlich geregeltes Register zur systematischen Erfassung von Implantaten und implantatbezogenen Maßnahmen. Rechtsgrundlage ist das Implantateregistergesetz (IRegG), das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat. Seit dem 1. Juli 2024 läuft der Regelbetrieb mit verpflichtender Meldung zunächst für Brustimplantate; weitere Implantattypen folgten. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Versorgung mit Implantaten zu verbessern und frühzeitig auf mögliche Auffälligkeiten hinzuweisen. Für Patientinnen bedeutet dies, dass Angaben zu ihrem Brustimplantat erfasst werden; Einzelheiten werden im ärztlichen Gespräch besprochen.

Auch bekannt als: IRD

Quellen

Fachlich geprüft von einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Mehr zum medizinischen Beirat.

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