Implantateregister-Gesetz
Das Implantateregister-Gesetz (IRegG) ist die seit dem 1. Januar 2020 geltende gesetzliche Grundlage für das Implantateregister Deutschland. Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität der Versorgung mit Implantaten zu verbessern. Erfasst werden unter anderem Brustimplantate: Jede Implantation, Revision oder Explantation wird an das Register gemeldet. Für Brustimplantate gilt die Meldung im Regelbetrieb seit dem 1. Juli 2024. Die Teilnahme der Patientinnen und Patienten ist verpflichtend. Eine unabhängige Vertrauensstelle pseudonymisiert die personenbezogenen Daten. Welche Daten erhoben werden, wird im ärztlichen Aufklärungsgespräch erläutert.
Auch bekannt als: IRegG, Implantateregistergesetz, Gesetz zum Implantateregister Deutschland