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Patienteneinwilligung

Als Patienteneinwilligung bezeichnet man die Zustimmung einer Patientin oder eines Patienten zu einer geplanten medizinischen Maßnahme. Nach § 630d BGB muss der Behandelnde diese Einwilligung vor einem Eingriff in Körper oder Gesundheit einholen. Wirksam ist sie nur, wenn zuvor eine verständliche Aufklärung über Art, Umfang, Risiken und Alternativen der Maßnahme erfolgt ist (§ 630e BGB). Ist eine Person nicht einwilligungsfähig, entscheidet eine hierzu berechtigte Person. Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden. Einzelheiten werden im ärztlichen Gespräch individuell besprochen.

Auch bekannt als: Einwilligung, informierte Einwilligung, Informed Consent

Quellen

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