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Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das im Februar 2013 in Kraft trat und die Rechte von Patientinnen und Patienten in einem Behandlungsverhältnis bündelt. Es verankerte den Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 630a bis 630h BGB) und fasst zuvor überwiegend durch die Rechtsprechung geprägte Grundsätze zusammen. Geregelt werden unter anderem die Aufklärung vor einem Eingriff, die Einwilligung, die Dokumentation der Behandlung, das Recht auf Einsicht in die Patientenakte sowie Fragen der Beweislast bei Behandlungsfehlern. Für Sie bedeutet das mehr Transparenz und einen klaren rechtlichen Rahmen. Einzelheiten werden im ärztlichen Gespräch individuell besprochen.

Auch bekannt als: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Quellen

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