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Vergütungsausschluss

Der Vergütungsausschluss bezeichnet eine Sanktionsregelung des Implantateregister­gesetzes (IRegG). Meldet eine Gesundheitseinrichtung eine implantatbezogene Maßnahme nicht innerhalb von sechs Monaten nach Entlassung an das Implantateregister Deutschland, mindert sich ihr Vergütungsanspruch gegenüber dem Kostenträger. In der ursprünglichen Fassung war ein vollständiger Ausschluss vorgesehen; § 35 IRegG ist inzwischen als „Vergütungsminderung“ ausgestaltet, sodass der Anspruch sich angemessen vermindert. Die Regelung betrifft die Abrechnung zwischen Einrichtung und Krankenkasse, nicht die ärztliche Behandlung selbst. Einzelheiten werden in entsprechenden Verordnungen näher festgelegt.

Auch bekannt als: IRegG, Vergütungsminderung, § 35 IRegG

Quellen

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